Erst dann kann auch die Rede von Chancengleichheit sein.

Die Muttersprache, die wir bisher beim eigenen Schuleintritt gezwungen sind, zu verleugnen bzw. zu vernachlässigen, ist als muttersprachliches Unterrichtsfach im Herkunftsland verboten.   


Muttersprachlicher Unterricht darf sich nicht in bestimmter Art beschränken - es ist kein Fremdsprachenunterricht und sollte in Wort und Schrift zu einem beträchtlichen Teil aufgebaut werden. Denn nur die Möglichkeit, Gedanken frei und auf  muttersprachlichem Niveau niederschreiben zu können,  schafft  für  jeden, besonders  Kinder, Jugendliche und Frauen in bürokratischen Ordnungen, ein Selbstbewusstsein und befreit sie von psychischen Hindernissen.   


Erst dann kann auch die Rede von Chancengleichheit sein.   
 
 

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