ADFC Aktuelles: 1000te Kommune jetzt im Städte Bundnis für Tempo 30

Es gibt wieder Neuigkeiten vom ADFC e.V.

Städte-Bündnis für Tempo 30 wächst auf 1000 Mitglieder

Heute am 24.11. wird im Bundesrat hoffentlich eine Entscheidung gefällt, die es Kommunen ermöglicht, selbstständig den Verkehr und das Tempolimit in ihren Gemeinden zu regeln.

Falls der Bundesrat dafür stimmt, könnte das Gesetz Anfang des neuen Jahres in Kraft treten.

Natürlich gibt es viele Verkehrsteilnehmer, die es nicht für Gut heißen würden, wenn man nicht mehr mit 50 oder mehr km/h durch Ortschaften durchbrettern könnte. Es sei denn, die Strasse würde direkt vor der eigenen Haustüre vorbeilaufen. Dann wäre es für jeden besser wenn jeder möglichst langsam fährt. Aber wo anders, klar, da soll man ruhig mal mit durchgedrücktem Gaspedal fahren dürfen.

Falls das Gesetzt geändert wird, bin ich sehr gespannt, wie Gemeinden und Städte reagieren werden.
Sind sie dann für mehr Lebensqualität der Anwohner oder ist es besser, wenn Fremde durch die Orte rasant durchbrettern dürfen.
Für Fußgänger, Radfahrer und vor allem Kinder wäre es wünschenswert, wenn möglichst viele Orte von diesem Recht gebrach machen würden und das Tempo innerorts zu drosseln.
Bisher muss man sehr aufwendig beweisen, dass es zur Gefahrenabwendung nötig ist, die Geschwindigkeitsgrenze zu senken.
Eigentlich ist das fast nicht möglich, es sein denn, dort sind schon Unfälle mit tödlichem Ausgang geschehen. Den Toten hilft das dann freilich nichts mehr.
Aber OK, besser als nie.
Dieses Gesetz könnte es aber ermöglichen schon vorher Unfälle zu vermeiden.

Der folgende Text ist 1 zu 1 kopiert von der offiziellen ADFC Seite: https://www.adfc.de/

Die Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“, die sich für mehr Tempo 30 in Städten einsetzt, hat mit der Gemeinde Rastede die 1000. Kommune in ihren Reihen begrüßt.
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Die 12 Kilometer nördlich von Oldenburg liegende Gemeinde mit etwa 23.000 Einwohner:innen ist der Initiative damit kurz vor der Bundesratsentscheidung über die überarbeiteten Gesetzes- und Regelwerke Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beigetreten.

Mit dem Erreichen der Schwelle von 1.000 Mitgliedern erhöht die Initiative damit noch einmal den Druck auf die Regierung, das neue StVG zügig auf den Weg zu bringen. Denn darin werden Städten und Kommunen mehr Möglichkeiten eingeräumt, Tempo 30 dort anzuordnen, wo es der Sicherheit und der Lebensqualität dient.

Mehr Spielraum gewünscht
Die Initiative wurde im Sommer 2021 gegründet mit dem Ziel, mehr Freiheiten in der Frage zu erhalten, wann und wo welche Geschwindigkeiten angeordnet werden dürfen. Das StVG setzt der Anordnung von Tempo 30 derzeit noch enge Grenzen und stellt die Flüssigkeit des Autoverkehrs über die Interessen von Fußgänger:innen und Radfahrenden.

„Die Idee der Initiative war von Anfang an, den Kommunen zu mehr Spielraum in der Gestaltung ihrer Städte und Gemeinden zu verschaffen. Dahinter stecken die übergeordneten Ziele, Fuß- und Radverkehr sicherer zu gestalten, die umweltfreundlichen Verkehrsträger zu stärken und Klima- sowie Gesundheitsschutz vor Ort auszubauen. Die Forderung, an dieser Stelle für echte Verbesserungen zu sorgen, kommt nicht aus der Verwaltung, sondern von den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort“, erläutert Frauke Burgdorff, Stadtbaurätin in Aachen und stellvertretende Sprecherin der Initiative. „Die Größe der Kommune spielt dabei keine Rolle. Weniger Tempo vor der Haustür wünschen sich die Menschen in Städten und Gemeinden aller Größen.“

Abstimmung im Bundesrat
Am 24. November 2023 stehen sowohl die Reform des Straßenverkehrsgesetzes als auch der Straßenverkehrsordnung zur Entscheidung im Bundesrat an.

Der ADFC hatte den Entwurf des StVG begrüßt, auch wenn er nicht so weitreichend ist, wie es sinnvoll gewesen wäre. Dennoch wäre die Verabschiedung des Gesetzes in dieser Form ein großer Schritt in die richtige Richtung.

Der ADFC hat für die Reform lange gekämpft und hat mit seiner hartnäckigen Lobbyarbeit dafür gesorgt, dass im StVG künftig die neue Ziele Klima- und Umweltschutz, Gesundheitsschutz und die städtebauliche Entwicklung mitberücksichtigt werden. Sie sind die Basis dafür, dass Kommunen mehr Möglichkeiten zur Gestaltung erhalten.

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