Lösung für Youtuber wegen Rundfunklizenz?

Heute bin ich im Standard auf einen alten Artikel gestoßen, der das Thema GIS-Gebühren in Bezug auf Internet behandelt hat.

https://derstandard.at/2000089940825/Volkssport-Streaming-statt-GIS-Gebuehr

Das ist wahrscheinlich für viele bereits ein alter Hut und vielleicht ist die rechtliche Lage hier auch in Deutschland anders als in Österreich. Folgende Textpassage hat mich aber förmlich wie ein Schlag getroffen: (@aluhut .. du hast meine Erlaubnis zum Witze reißen)

... "Rundfunkempfangseinrichtungen im Sinne des Rundfunkgebührengesetzes sind lediglich jene Geräte, die 'Rundfunktechnologien' verwenden (drahtloser terrestrischer Weg, Kabelnetze, Satellit). Ein Computer, über den mittels dieser Rundfunktechnologien Rundfunkprogramme empfangen werden können (etwa mittels TV- oder Radiokarte, DVB-T-Modul), ist demnach als Rundfunkempfangsgerät zu beurteilen", so der Verwaltungsgerichtshof. "Ein Computer lediglich mit einem Internetanschluss ist hingegen kein Rundfunkempfangsgerät, sodass dafür keine Rundfunkgebühren zu bezahlen sind."

Daraus ergibt sich für mich die Konsequenz, dass das Internet einfach kein Rundfunkportal ist, und dadurch diese Lizenzgebühren obsolet werden. Zugegeben wäre es aber komisch, wenn ich der erste wäre, der diesen Umkehrschluss bemerkt.

vertrag.jpg

H2
H3
H4
3 columns
2 columns
1 column
Join the conversation now
Logo
Center