Werden gleichrangige Wörter und Wortgruppen mit nebenordnenden anreihenden Konjunktionen verbunden, so wie kein Beistrich gesetzt. Im Besonderen sind damit folgende Bindewörter gemeint: und, oder, beziehungsweise (bzw.), entweder-oder, nicht-noch, sowie, sowohl-als auch, sowohl-wie auch, weder-noch, wie.
Der schließende Beistrich eines vorangehenden Einschubes, Gliedsatzes o. Ä. bleibt jedoch erhalten.
Wenn die vergleichenden Bindewörter "wie" und "als" nur Wörter oder Wortgruppen verbinden ( also keine Gliedsätze einleiten ), wird kein Beistrich gesetzt.
Bei nachgestellten Zuätzen, die mit "wie" eingeleitet werden, können Beistriche gesetzt werden.
Bei den in den vorhergehenden Regeln nicht genannten nebenordnenden entgegensetzenden und einschränkenden Konjunktionen gilt die Grundregel der Beistrichsetzung zwischen gleichrangigen Wörtern oder Wortgruppen.
Ist das Bindewort aber einem Wort oder einer Wortgruppe nachgestellt, wird kein Beistrich gesetzt.